Nicht erst seit den Gerichtsurteilen oder Verfahren, in denen Influencer gegen die Werbekennzeichnung verstoßen haben, nimmt die falsche Werbekennzeichnung ein wenig Überhand. Jeder User, der auf Social Media Plattformen etwas postet, meint, seine Beiträge mit [Werbung] kennzeichnen zu müssen. Die Landesmedienanstalten der Bundesrepublik haben dazu einen ausführlichen Leitfaden erstellt. Diesen möchte ich hier zusammenfassen und vorstellen, damit die leserunfreundliche (und einfach falsch benutzte) Werbekennzeichnung verschwindet und die Postings, Videobeschreibungen und Bildunterschriften wieder ein wenig lesbarer werden.
Was ist der Grund der Kennzeichnungspflicht?
Warum muss eigentlich wann was wie gekennzeichnet werden und was nicht? Das alles (also die Trennung und Kennzeichnung von Werbung) ist geregelt im Telemediengesetz (TMG) und im Rundfunkstaatsvertrag (RStV). Die Gründe dafür sind relativ einfach und einleuchtend:
Erhalt von Medien- und Meinungsfreiheit
Unabhängigkeit der medialen Angebote
Glaubwürdigkeit und Authentizität der Anbieter
Schutz vor Irreführung des Nutzers
Aber nun zum eigentlichen Thema. Wann muss ich was kennzeichnen?
Werbekennzeichnung
1.Werbekennzeichnung JA.
Ein Beitrag über etwas, für dessen Veröffentlichung ich eine Gegenleistung erhalte. (Geld, Sachleistung, etc.)
Social Media Beitrag als Text oder Bild: Kennzeichnen mit „WERBUNG“ oder „ANZEIGE“
Werbekennzeichnung am Anfang des Postings! Nicht vor dem Produktnamen o.ä.
Beitrag als Video: Produkt ist Hauptbestandteil des Videos: „WERBEVIDEO“ oder „WERBUNG“ als Dauereinblendung im Video.
Produkt ist nur Nebensache im Video: „Produktplatzierung“ oder „Unterstützt durch Produktplatzierung“ oder „Unterstützt durch …(Produktname)“ am Anfang des Videos einblenden.
2.Werbekennzeichnung JA
Ein Beitrag über etwas, das kostenlos in Anspruch genommen wurde, die Veröffentlichung ist aber an Vereinbarungen oder Bedingungen geknüpft.
Wie bei 1.
3.Werbekennzeichnung NEIN
Ein Beitrag über etwas aus eigener Motivation heraus, ohne finanziellen Anreiz oder Gegenleistung.
4.Werbekennzeichnung NEIN
Ein Beitrag über EIGENE Produkte, Dienstleistungen, Marken etc. wenn die Unternehmerschaft aus dem Account für die User hervorgeht.
5.Werbekennzeichnung JA
Ein Beitrag über EIGENE Produkte, Dienstleistungen, Marken etc. wenn die Unternehmerschaft nicht eindeutig für den User zu erkennen ist.
Werbekennzeichnung wie bei 1.
6.Werbekennzeichnung JA
Affiliate Links (Das Unternehmen am Ende des Links erkennt, dass der Kunde von mir gekommen ist und ich bekomme etwas dafür.)
Du musst darauf hinweisen, dass der Link ein Affiliate-Link ist. Ein * in der direkten Nähe des Links mit entsprechenden Hinweisen und Erläuterungen.
Eine mögliche Erläuterung für Affiliate Links könnte folgendermaßen aussehen:
„Die mit * gekennzeichneten Links sind sogenannte Affiliate Links. Kommt über einen solchen Link ein Einkauf zustande, werde ich mit einer Provision beteiligt. Für Dich entstehen dabei keine Mehrkosten. Wo, wann und wie Du ein Produkt kaufst, bleibt natürlich Dir überlassen.“
7.Werbekennzeichnung JA
Werbliche Links
Deutlich lesbar „Werbung“ oder „Anzeige“ in unmittelbarer Nähe des Links/Produkthinweises.
8.Werbekennzeichnung NEIN
Links/Tags auf Freunde, Quellenangaben, eigene Produkte, eigene Marken, eigene Unternehmen, eigene Dienstleitungen.
9.Werbekennzeichnung JA
Rabattcodes
Deutlich lesbar „Werbung“ in unmittelbarer Nähe des Rabattcodes/Links
Abschließende Hinweise
Wer diese 9 Punkte beachtet, macht somit beim Thema Werbekennzeichnung alles richtig. Trotzdem muss ich sagen, dass dieser Artikel keine Rechtberatung darstellt sondern nur eine Verschriftlichung des Leitfadens der Medienanstalten darstellt. Wenn Ihr weitere Fragen zur Werbekennzeichnung habt, dann meldet Euch gerne. WortHauch hilft.
Ganz anders sieht es dann aus, wenn Du z. B. mit Deinem Instagram Account deinen Lebensunterhalt bestreitest oder aber auch mehr als 50.000 Follower hast. Dann gilt dein Profil als kommerzieller Account. Dazu gibt es HIER einen guten Artikel.
Schreibe einen Kommentar